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Uploadfreier Sonntag - ScumWorld ist dabei!

Leider gibt es aber auch noch Leute, denen die Folgen von Artikel 13 nicht klar sind, sie einfach von dem neuen Gesetz noch nichts in den Medien gehört haben oder der Ansicht sind, Artikel 13 betreffe sie nicht. Doch mit Inkrafttreten von Artikel 13 können wir uns alle von dem freien Internet, was wir alle so lieben, verabschieden! Das darf nicht passieren! Aus diesem Grund macht ScumWorld.de an der Aktion Uploadfreien Sonntag mit! Am kommenden Sonntag den 3. März 2019 werden dafür keine Bilder, Avatare, Zitate, Dateianhänge und Medien im Forum angezeigt.


Stattdessen wird folgende Meldung eingeblendet:



Ein Klick auf den Link "Weitere Informationen" führt zu einer Informationsseite für alle interessierten Nutzer, die darüber aufklären soll, was Artikel 13 ist, inwieweit man davon betroffen sein wird und was man dagegen tun kann.


Externer Inhalt www.youtube.com
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Was ist bisher geschehen?


Im Jahr 2001 wurde zum letzten Mal eine Reform des europäischen Urheberrechts, damals noch ohne Blick auf die "neuen" Möglichkeiten der Kommunikation, beschlossen. Die EU hatte es versäumt, sich mit den neuen Gegebenheiten auseinander zu setzen. Plattformen boten ihren Nutzern an, sich kreativ auszudrücken und miteinander auszutauschen. Es entstand eine Internetkultur des freien Teilens und der vielfältigen Auseinandersetzung mit Inhalten aller Art.


Die Film- und Musikindustrie sah sich durch das kostenlos verfügbare und teilweise illegale Angebot im Netz genötigt, einen gesetzlichen Rahmen zum Schutz ihrer Werke zu fordern. Die Verleger der Zeitungen sahen sich darüber hinaus in einem nicht aufzuhaltenden Abwärtstrend. Aus dieser Problematik heraus entstanden die umstrittenen Artikel 11 und 13.


Erst im Februar 2018 wurde im deutschen Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD festgeschrieben, dass sogenannte "Uploadfilter" nicht angemessen und abzulehnen sind. [1] Diese wären in der Lage, unerwünschte Inhalte nicht nur nachträglich zu löschen, sondern bereits deren Upload selbstständig zu unterbinden. Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube würden damit viele Inhalte zensieren müssen!


Jedoch wurde in der EU-Politik diese Absage auf Bundesebene schlicht ignoriert. Die seit 2016 angestrebte Reform ist weiter mit der Forderung nach Filtern bestückt und ausgerechnet durch den deutschen CDU-Abgeordneten Axel Voss gemeinsam mit dem umstrittenen "Leistungsschutzrecht" auf europäischer Ebene auf den Weg gebracht worden. In Deutschland und Spanien wird das dort schon eingeführte Leistungsschutzrecht als gescheitert angesehen, da es keine der gewünschten Ergebnisse erbrachte. [2]


Vielmehr kam die zunächst unter Verschluss gehaltene Studie zu dem Ergebnis, dass "Zeitungen tatsächlich von News-Aggregatoren profitieren, indem die Webseiten der Zeitungen mehr Besucher erhalten und damit die Werbeeinnahmen steigen." was den Befürwortern des Leistungsschutzrechts direkt widerspricht.


Der Refomtext kam mit einer knappen Mehrheit aus dem EU-Rechtsausschuss und wurde in der ersten Vorlage im Parlament abgelehnt. Nachbesserungen wurden verlangt und viele Änderungen, auch mit guten Alternativen zu den Filtern, kamen auf den Tisch. In der zweiten Abstimmung entschied das Parlament sich grundsätzlich für eine Reform, obwohl die Direktive dabei mit den schärfsten Versionen ausgestattet wurde.


Hierbei ist anzumerken, dass viele Parlamentarier die Reform aufgrund der Artikel 14-16 unterstützten, welche Journalisten in ihren Rechten auch gegenüber den Verlagen und Verwertern stärken sollen. So fordert die EFJ (European Federation of Journalits) zusammen mit der weltgrößten Journalistenvereinigung die Politker auf, sich für eine Transparenzregelung auszusprechen und gegen die Beschränkungen aus den Artikeln 11 und 13 (Leistungsschutzrecht, Uploadfilter) zu stellen. [3] Auch unsere Proteste haben dazu beigetragen, dass die Parlamentarier sich nun intensiver mit dem Thema und den so wichtigen Details und befürchteten Konsequenzen beschäftigen.


Beim letzten Treffen der Regierungsvertreter am 18. Januar wurde erneut keine Einigkeit zu den beiden Artikeln erzielt. Vielmehr verloren diese weiter an Zuspruch. Viele Parlamentarier bereuen es inzwischen, im September für die Reform gestimmt zu haben. Neben Politikern aus Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Finnland und Slowenien, welche bereits in der letzten Abstimmung in weiten Teilen gegen die Artikel stimmten, haben diesmal auch Italien, Polen, Schweden, Kroatien, Luxemburg und Portugal ihre Bedenken geäußert und sich zumindest für eine Ausnahme für kleine Unternehmen bis 20 Millionen Jahresumsatz stark gemacht. Eine Ausnahme, die ganz besonders Frankreich vehement ablehnte. Nachdem es insbesondere zwischen Deutschland und Frankreich in diesem Thema zu keiner Einigung kam, wurde der wenige Tage später angesetzte Trilogtermin zunächst abgesagt. [4] Dabei heißt es allerdings nicht, dass die genannten Länder grundsätzlich gegen Uploadfilter sind!


Am 4. Februar kam es dann zwischen Frankreich und Deutschland zu einem Kompromiss in der Frage, für wen der Einsatz von Uploadfiltern verpflichtend sein soll, der Verhandlungsstopp war somit beendet. [5]


Dieser Kompromiss kann allerdings kaum als ein solcher bezeichnet werden, da er sich fast ausschließlich an den Forderungen Frankreichs orientiert, und die weitreichendsten Filterverpflichtungen für Plattformen vorsieht, die die Reform je gesehen hat. Konkret sieht der "Kompromiss" vor, dass profitorientierte Plattformen alle der folgenden drei Bedingungen erfüllen müssen, um von einer allgemeinen Filterpflicht ausgenommen zu sein:


  1. Die Plattform muss jünger als 3 Jahre alt sein
  2. Der Jahrsumsatz muss weniger als 10 Millionen Euro betragen
  3. Die Plattform muss weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat haben


Wird auch nur eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, wäre eine Plattform gezwungen, Uploadfilter zu implementieren. Insbesondere das erste Kriterium hätte zur Folge, dass binnen maximal drei Jahren sämtliche bestehenden, in der EU verfügbaren Plattformen unter die Filterpflicht fallen würden, ungeachtet ihrer Größe, oder ob sie an die Öffentlichkeit gerichtet sind oder nicht. Profitorientiert umspannt in diesem Kontext sowohl Youtube und Facebook, als auch kleine Wordpress Blogs mit Uploadfunktion, die über Werbung versuchen, ihre Hosting-Kosten gering zu halten. [6]


Darüber hinaus müssen alle Plattformen, ob sie die Kriterien erfüllen oder nicht, beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von allen Rechteinhabern Lizenzen einzuholen, deren Inhalte ihre Nutzer womöglich hochladen könnten. Kurz: Plattformbetreiber müssten zu jedem jemals kreierten, urheberrechtlich geschützten Inhalt eine Lizenz vereinbaren. Von verhandeln kann nicht die Rede sein, da "größte Bemühungen" nichts anderes heißt, als dass Rechteinhaber jeden Preis nennen können - ablehnen können die Plattformbetreiber nämlich nicht. Der einzige Ausweg wäre eine umfangreiche Selbstzensur mit Uploadfiltern, die widerum kostenspielig, technisch fehlerhaft und ein Angriff auf die Informations- und Meinungsfreiheit wäre. Beide Optionen zerstören das Internet, wie wir es kennen.


Besonders hervorzuheben ist dabei folgendes Detail:

Der Kompromiss ist das Resultat eines Telefonats zwischen Frankreichs Präsident Macron und Bundeskanzlerin Merkel. Danach hat sich das unter CDU-Leitung stehende Kanzleramt aktiv in die Verhandlungen zur Urheberrechtsreform eingemischt, trotz der Absage gegen alle Formen von Uploadfiltern, die CDU/CSU erst im März 2018 in ihrem Koalitionsvertrag mit der SPD versprach.


Die Position Deutschlands in den Verhandlungen wurde bislang (durch das Justizministerium) von der SPD bestimmt und war auch überwiegend Internetfreundlich. Erst durch die Einmischung des CDU-dominierten Kanzleramts kam es zum Wandel.


Wir hoffen nun mehr denn je, dass die deutsche politische Spitze sich auf den Koalitionsvertrag besinnt und ihre derzeitige Position überdenkt. Eine Hoffnung, die auch vom Bundesverband Digitaler Wirtschaft zum Ausdruck gebracht wurde. [7]

Quellen

[1] Koalitionsvertrag erteilt Absage an Uploadfilter: koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1 (Zeile 2212-2214): "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab."

[2] Auswirkungen des Leistungsschutzrechts: https://www.computerbase.de/2017-12/studie-eu-kommission-leistungsschutzrecht/">

[3] Journalistenverband fordert: Copyright Directive: IFJ/EFJ reject the Romanian compromise - IFJ

[4] Erneut keine Einigung zur Urheberrechtsreform: Julia Reda – Copyright negotiations hit a brick wall in Council

[5] Einigung zwischen Frankreich und Deutschland: mandate-romania-february-8.pdf

[6] Übernommen von: Julia Reda zur Einigung Deutschland-Frankreich: Julia Reda – Artikel 13 ist wieder auf der Zielgeraden – und er ist schlimmer als je zuvor

[7] BundesVerband Digitale Wirtschaft appelliert an Parlamentarier: Neuer Anlauf für Upload-Filter-Regelung: BVDW sieht Meinungsfreiheit in Gefahr: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Weiterführend:

About | Save the Internet

http://www.golem.de/news/urheberrecht-warum-die-kreativwirtschaft-ploetzlich-uploadfilter-ablehnt-1901-138799.html

copyright-reform-neuer-anlauf-fuer-upload-filter-4298573.html


Gemeinsam mit savetheinternet.info, Forumhome, IGF - Interessengemeinschaft Foren und eigentlich jedem, dem etwas an unserem freien Internet liegt, wollen wir auch eure Foren-Nutzer mobilisieren und davon überzeugen, sich gegen Artikel 13 auszusprechen. Wie? Mit der Aktion "Uploadfreier Sonntag". Was das ist, erfahrt ihr hier: Uploadfreier Sonntag - IG Foren